Von Sylvia Dienel
Theuma - Etwas mehr als 60 neue Wohneinheiten sollen bis 2035 im Gebiet des Verwaltungsverbandes Jägerswald entstehen. Das sieht der erste gemeinsame Flächennutzungsplan für Bergen, Theuma, Tirpersdorf und Werda vor. Zur jüngsten Verbandsversammlung ist er in seiner Vorentwurfs-Version erstmals der Öffentlichkeit präsentiert worden. Alle anwesenden Verbandsräte erklärten sich mit dem Planungsinstrument einverstanden.
Im Nutzungsplan, dem noch ein Umweltbericht beigefügt wird, sind neben bestehenden Wohngebieten, Misch- und Gewerbegebieten, Wald- und Naturschutzflächen weitere Potenziale ausgewiesen. Allerdings seien Grundstücke nicht klar definiert, betonte Simone Freiberg vom Chemnitzer Büro für Städtebau. „Der Plan bietet auch kein allgemeines Baurecht“, sagte sie. „Hier kann man sehen, wie sich die Siedlungsstruktur in den nächsten Jahren entwickelt.“ Im Falle von Theuma und Tirpersdorf weist der Plan neben weiteren Wohneinheiten einen Zuwachs an Gewerbeflächen aus.
Entscheidungsgrundlage sind Prognosen der Bevölkerungsentwicklung auf Basis statistischer Erhebungen für die kommenden 13 Jahre. Darin stellt sich der Trend nicht mehr so negativ dar wie in der Vergangenheit. „Seit 2018 ist eine Stagnation zu verzeichnen, und die Geburtenzahl in den vier Gemeinden ist sogar leicht angestiegen“, erklärte Simone Freiberg. Bauamtsleiter Karsten Steudel bestätigte die positive Tendenz. Ab- und Zuwanderung seien ausgeglichen, sagte er.
Daraus ergab sich für Bergens Bürgermeister Günter Ackermann (Freie Wähler) die Frage, ob es noch Spielräume bei der Anzahl aktuell ausgewiesener zusätzlicher Wohngebiete gäbe. Der Plan orientiere sich an Prognosen und Zahlen, entgegnete die Stadtplanerin. „Das schreibt der Gesetzgeber vor.“ Deswegen bedürften eventuelle geringfügige Änderungen einer Prüfung. Carmen Reiher, Verbandschefin und CDU-Bürgermeisterin von Werda, würde ein Mehr an Wohnbaumöglichkeiten ebenfalls begrüßen. „Da sind uns aber die Hände gebunden“, pflichtet sie Simone Freiberg bei.
Auf den Beschluss des Vorentwurfs erfolgt die Einbeziehung aller Beteiligten. Sowohl Träger öffentlicher Belange als auch Privatpersonen bekommen Gelegenheit, Einsicht zu nehmen, Stellung zu beziehen und Anregungen abzugeben. Ab 11. März liegt der Plan in den Rathäusern der Verbandsgemeinden aus. Darüber hinaus wird er auf deren Internetseiten, im Amtsblatt und im Beteiligungsportal Sachsen zugänglich gemacht.
Internet: Bürgerbeteiligung Sachsen |