Von Sylvia Dienel
Bergen - Noch vier Bürgermeister-Jahre hat Günter Ackermann vor sich. Dann ist es Zeit für einen Nachfolger. Der wird wie Ackermann aller Voraussicht nach auch ehrenamtlich unterwegs sein. Nach Vorstellung des Sächsischen Innenministerium soll sich die Situation künftig anders darstellen und auch Ortsoberhäupter kleinerer Kommunen möglichst in die Hauptamtlichkeit wechseln. Zur jüngsten Sitzung haben Bürgermeister Ackermann und sein Gemeinderat dazu eine Grundsatzentscheidung, die klar Stellung gegen einen solchen Schritt bezieht.
Er habe dazu eine klare Meinung, betonte der Freie-Wähler-Bürgermeister. „Ich lehne das ab und werde ein solches Amt nicht in Anspruch nehmen.“ Denn die „Aufrüstung“ würde ein schwergewichtiges Problem mit sich bringen: Pro Jahr müsste Bergen etwa 54.000 Euro an zusätzlichen Kosten aufbringen, Abgaben inklusive. Finanzielle Unterstützung gibt es keine. „Dass Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern ein Anrecht auf einen hauptamtlichen Bürgermeister haben, ist schon ein richtiger Schritt. Auch um ein größeres Feld für Bewerber zu bekommen“, möchte der 76-Jährige nicht missverstanden werden. „Aber der Freistaat kann das Kommunen wie Bergen, die ohnehin knapp bei Kasse sind, nicht zumuten.“
Anders stellt sich Ackermann zufolge die Situation in Gemeinden mit eigener Verwaltung dar. „Die haben einen größeren Aufwand. Da kann ich das nachvollziehen – abgesehen von den Kosten.“ Dennoch will er alle Möglichkeiten offen lassen. „Wenn sich jemand findet, der bereit ist, seinen Beruf aufzugeben und auf diese Weise eine Familie zu ernähren, dann ist der Gemeinderat gefordert, darüber zu beraten und abzuwägen, ob wir uns das leisten können.“ Bergen und seine gut 950 Einwohner gehören mit Werda, Theuma und Tirpersdorf dem Verwaltungsverband Jägerswald an.
Die Hauptamtlichkeit für Bürgermeister kleinerer Kommunen soll zwar freiwillig bleiben, aber im neuen Kommunalrechtsgesetz Eingang finden und auf diese Art und Weise zumindest vorsichtig forciert werden. Zwingend vorgesehen ist ein solcher Status bisher bei Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern. In Abhängigkeit von deren Größe kostet ein hauptamtliches Oberhaupt etwa dreimal soviel wie ein ehrenamtliches. |