Freie Presse - Auerbacher Zeitung - Samstag, d. 11.09.2010
Bergen plant ein Extra-Amtsblatt
Gemeinde kommt Pflicht zur Veröffentlichung des Eingemeindungs-Entwurfes nach

Von Sylvia Dienel

Bergen. Auf der Suche nach einer Möglichkeit, den Vereinbarungs- Entwurf zur Eingliederung Bergens nach Falkenstein öffentlich auszuhängen, hat sich der Gemeinderat per einstimmigem Beschluss für einen Amtsblatt-Sonderdruck entschieden. Nach der Bürgerversammlung am Mittwochabend steht Bergen im weiteren Verfahrensweg nun in der Pflicht, seinen Einwohnern die Inhalte bekannt zu machen und anschließend eine vierwöchige Anhörungsfrist zu gewähren.

Da das nächste Amtsblatt erst Anfang November erscheine und die Frist auf diesem Weg nicht eingehalten werden könne, sei dieser Sonderdruck die einzig sinnvolle Variante, erklärte Carmen Funke (CDU), Vorsitzende des Verwaltungsverbandes Jägerswald, in dem die Gemeinde Mitglied ist, zur Ratssitzung am Donnerstagabend. „Als zweite Möglichkeit gibt es das Mittel der Notbekanntmachung. Das ist hier allerdings nicht anwendbar, da es voraussetzt, dass eine Sache nicht vorhersehbar war“, so Funke weiter. Die mit der Aushängung einhergehenden Kosten schätzt sie auf maximal 450 Euro.

„Der Sonderdruck ist die beste Wahl, weil sie juristisch unproblematisch ist und wir dadurch Zeit sparen“, begründet Bergens Bürgermeister Volkmar Trapp (parteilos) die Entscheidung. Spätestens am Freitag nächster Woche soll der Vertragsentwurf ausgehängt werden, sodass die Anhörungsfrist am 20. September beginnt und am 19. Oktober endet. Jeweils ein Exemplar wird in Bergen und am Verbandssitz Tirpersdorf während der Öffnungszeiten der Rathäuser bereitliegen. Zusätzlich zum Vertragstext sind sämtliche Anlagen und Beratungsunterlagen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates zur Thematik zur Einsichtnahme ausgelegt.

„Im Anhörungszeitraum haben die Bürger die Möglichkeit, entweder etwas zur Niederschrift aufzugeben oder schriftliche Zuarbeiten abzugeben“, erklärt Funke das weitere Prozedere. Jeder Bergener, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann von dem Recht der Anhörung Gebrauch machen und seinen Standpunkt zum Verfahren äußern. Auf Wunsch werden die Angaben vertraulich behandelt. Die Exemplare mit nach Hause zu nehmen, sei jedoch nicht möglich, so die Verbandschefin.

Nach dem Ende der Auslegungsfrist wird eine weitere öffentliche Sitzung anberaumt, in der die Räte auf die gesammelten und ausgewerteten Bürgeraussagen eingehen und gegebenenfalls Änderungen im Vertragsentwurf vornehmen.