Freie Presse - Auerbacher Zeitung - Mittwoch, d. 01.12.2010
Rat beschließt Anschluss an Falkenstein
Der Gemeinderat Bergen hat die Eingliederung des Dorfes nach Falkenstein beschlossen. Ob und wann sie erfolgt, ist unklar.

VON SYLVIA DIENEL

BERGEN — Die Vereinbarung zur Eingliederung der Gemeinde Bergen in die Stadt Falkenstein ist zur öffentlichen Ratssitzung am Montag einstimmig beschlossen worden.

Die Ratsentscheidung deckt sich offenbar mit der Mehrheitsmeinung der Bürger: 266 von ihnen hatten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die Chance genutzt, sich zur geplanten Fusion zu äußern. 192 Einwohner sprachen sich für die Eingliederung aus, 68 für eine Einheitsgemeinde mit Theuma, Werda und Tirpersdorf. Hinzu kommen neutrale und unklare Stimmen. „Es gab auch eine Menge anonymer Rückmeldungen“, so Bergens Bürgermeister Volkmar Trapp (parteilos). Diese habe man in die Beschlussfassung einfließen lassen.

Der Gemeinderat wertete die Hinweise aus. Sie spiegeln bisherige Argumentationen wider. So werden unter anderem negative Auswirkungen auf die Entscheidungsgewalt im Zuge der Eingliederung befürchtet. Tino Zimmer (Freie Wähler) betonte erneut, dass Bergen mit zwei Ortschaftsräten im Falkensteiner Stadtrat vertreten sein würde und der gesamte Ortschaftsrat „in allen örtlichen Angelegenheiten Anhörungs- und Vorschlagsrecht besitzt.“ Außerdem ist der Erhalt der Verwaltung in Bergen vertraglich festgelegt.

Ein anderer häufig angeführter Punkt betrifft die Grundschule Theuma. Auch hier gibt der Rat Entwarnung: „Die Bergener Grundschüler können dort weiter zur Schule gehen“, versichert Zimmer. Mittlerweile liege eine schriftliche Bestätigung vom Kultusministerium vor. Darin heißt es, dass die Mindestschülerzahl für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 voraussichtlich gegeben sei. „Wir wissen nicht, wie die Situation später sein wird, die geburtsschwachen Jahrgänge kommen noch“, erklärt Trapp. Allerdings sei der Schulvertrag nicht befristet und könne auch nicht gekündigt werden.

Nun muss der Falkensteiner Stadtrat dem Vertrag zustimmen. Ist dies geschehen, müssen noch zwei Behörden zustimmen: das Landratsamt als Rechtsaufsicht und das Sächsische Innenministerium. Wann die Eingliederung nach Falkenstein erfolgen kann, ist nicht abzusehen. Der angepeilte 1. Januar ist hinfällig. Bis zum Übertritt habe der Dienstleistungsvertrag mit dem Verwaltungsverband Bestand, erklärt Trapp. „Auch die üblichen Kosten werden für Bergen weiter anfallen.“