Freie Presse - Auerbacher Zeitung - Samstag, d. 03.03.2012
Polizist schleicht sich in Wohnung
In Bergen wurde Donnerstag ein Toter gefunden. Die Polizei suchte jedoch im falschen Haus. Der Eigentümer ist empört.

VON ULRICH RIEDEL

BERGEN —Beim Bergener Werner Schaller hat am Donnerstagmittag urplötzlich eine dunkel gekleidete Person in der Wohnung gestanden. Während Schaller den Mann im ersten Schreck für einen Einbrecher hielt, handelte es sich tatsächlich um einen Polizisten, der statt zu klingeln durch Hintereingang und Keller ins Innere des Hauses gelangt war. Schaller erhebt nun schwere Vorwürfe und hat den Beamten gestern wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Der Auerbacher Revierleiter Peter Ungethüm und Polizeisprecher Jan Meinel verteidigen indes das Vorgehen ihres Kollegen.

„Ein bedauerlicher Fehler“

Der Polizist sei einem Hinweis nachgegangen und habe nach einem 50- jährigen Mann gesucht, schildert Jan Meinel. Bekannte jenes Mannes hatten bei der Polizei angerufen, da sie ihn seit Tagen nicht gesehen hatten. Wie befürchtet, lag der 50-Jährige tot in seiner Wohnung. Polizei und Feuerwehr haben ihn dort gefunden. Bei der Todesursache des Bergeners gebe es keinerlei Hinweise auf eine Straftat, betont der Polizeisprecher.

Doch wieso hat der Polizist den Vermissten in Werner Schallers Haus gesucht? Der Polizei sei schlicht eine falsche Hausnummer mitgeteilt worden, begründet Meinel. „Ein bedauerlicher Fehler, für den sich der Leiter des Polizeireviers Auerbach bei Herrn Schaller entschuldigt hat.“ Der Beamte habe vorsichtig das Haus betreten und dabei auch mehrfach gerufen. Da es sich um eine Eilsituation handelte, sei das Vorgehen des Beamten durch Paragraf 25 des Sächsischen Polizeigesetzes gedeckt. „Es ging um Leib und Leben“, lautet Meinels Begründung.

„Bürgerrechte ignoriert“

Doch die ist für Werner Schaller zu dünn. Trotz aller Tragik eines Todesfalls in seiner Nachbarschaft – der Polizist hätte sich nicht hereinschleichen dürfen. Schaller: „Wenn ich einem vermeintlichen Einbrecher mit einem Brett auf den Kopf geschlagen hätte, was dann?“ Er habe eine unübersehbare und funktionierende Klingel an seiner Eingangstür installiert, doch der Polizist habe nicht geklingelt. Und er habe auch nicht gerufen, widerspricht er. Das könne seine Bekannte bezeugen, mit der sich Schaller zum Zeitpunkt des Geschehens im Obergeschoss des Hauses befunden habe.

Während die Polizei von Zufall und einer unglücklichen Verwechslung spricht, glaubt Werner Schaller an mutwilliges Vorgehen. Der Bergener liegt seit Jahren mit Behörden und Gerichten im Clinch, weil es beim Bau der Bundesstraße Ungereimtheiten gab und Schaller ein Stück seines Grundstücks abgeben musste. Der Bergener spricht von Enteignung. „Der Staat ignoriert meine Bürgerrechte“, sagt Schaller und kündigt Beschwerde im sächsischen Innenministerium an.