Freie Presse - Auerbacher Zeitung - Donnerstag, d. 30.08.2012
Bergen beschließt Bürgerentscheid
Mit Zwei-Drittel-Mehrheit hat der Gemeinderat einen Bürgerentscheid zur Gemeindegebietsreform beschlossen. Allerdings erst im zweiten Anlauf.

VON SYLVIA DIENEL

BERGEN — Einem Bürgerentscheid Mitte Oktober in Bergen dürfte nun nichts mehr im Weg stehen. Zur außerplanmäßigen Ratssitzung am Dienstagabend ist der entsprechende Beschluss mit leicht überarbeitetem Inhalt einstimmig gefasst worden. Neun von zehn Gemeinderäten waren anwesend und die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit somit gegeben.

An eben dieser Mehrheit hatte es dem Gremium beim ersten Anlauf gefehlt. Sechs Räte hatten sich am 16. August im Rathaus versammelt und für den Bürgerentscheid ausgesprochen. Zu wenige, befand die Kommunalaufsicht im Landratsamt Vogtlandkreis und bescheinigte dem Beschluss keine Rechtskraft. Laut Sächsischer Gemeindeordnung könne ein Bürgerentscheid erst dann durchgeführt werden, „wenn der Gemeinderat diesen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließt“, erklärte Cornelia Panzert, Leiterin der Rechtsaufsicht. Gemäß einer verbindlichen Auslegung des Sächsischen Innenministeriums handele es sich dabei „um die Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder des Gemeinderates“.

Bergens Bürgermeister Volkmar Trapp (parteilos) und sein Rat sehen indes keinen Fehler auf ihrer Seite und berufen sich ebenfalls auf Interpretationsspielräume aufgrund von Gesetzeslücken. „Der Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung besagt, dass zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder vorliegen müssen“, argumentiert Tino Zimmer (Freie Wähler). „Zwei-Drittel-Mehrheit aller Gemeinderäte - so sieht es dagegen die Rechtsaufsicht.“ Man habe sich jedoch am Kommentar als Beschlussgrundlage orientiert.

Dem Risiko eines Verfahrensfehlers möchte sich der Rat nicht aussetzen, sagt Trapp. „Bis zum 14. Oktober sprechen wir alle weiteren Schritte mit der Rechtsaufsicht ab.“ Dann sind Bergens Einwohner gefordert, ihre Stimme abzugeben. Mit Hilfe des Bürgerentscheids soll ermittelt werden, „ob der Gemeinderat weiter an seinem Vorhaben der Eingliederung in die Stadt Falkenstein festhalten soll“.

Die Bürgervertreter gehen davon aus, mehrheitlich grünes Licht zu sehen. Im Gegensatz zur Bergener Interessen-Gemeinschaft für eine andere Politik, Transparenz, Demokratie, Ehrlichkeit (BIG). Sie ist davon überzeugt, dass der überwiegende Teil der Einwohner ihre Zukunftsvorstellungen teilt und eine Einheitsgemeinde mit Werda, Theuma und Tirpersdorf favorisiert. Die vier Kommunen hatten sich 1999 zum Verwaltungsverband Jägerswald zusammengeschlossen.


 

Aus der Gemeindeordnung

Die Sächsische Gemeindeordnung regelt in Paragraf 24 die Details beim Abhalten eines Bürgerentscheides:

In Gemeindeangelegenheiten können die Wahlberechtigten über eine zur Abstimmung gestellte Frage entscheiden...

Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat zu entscheiden.

Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Gemeinderats gleich. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Quelle: Sächsische Gemeindeordnung