Freie Presse - Auerbacher Zeitung - Montag, d. 08.10.2012
Gemeinschaft fürchtet Insolvenz
Gema fordert Rückzahlung für Kabelweiterleitung von Rundfunk- und Fernsehen

BERGEN — Wie viele andere Antennengemeinschaften sorgt sich auch die Bergener um ihre Zukunft. Schulden bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) müssen beglichen werden. Und die sind nicht von Pappe: „Mit dem Paragraf 20b im Urheberrechtsgesetz hat die Bundesregierung die Gema legitimiert, Nachforderungen ab 1997 an Antennengemeinschaften stellen zu können“, schildert Günter Ackermann, ehrenamtlicher Vorsitzender der Bergener Gemeinschaft, den Grund für die missliche Lage. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist bereits unterschrieben: 5700 Euro für die Jahre 2007 bis 2011, aufzubringen von 374 angeschlossenen Haushalten. „Wenn aber noch Forderungen bis 1997 zum Tragen kommen, müssen wir eine Summe nachzahlen, die wir nicht aufbringen können“, wettert Ackermann und wittert „ reine Abzocke“.

Von einer im Herbst möglicherweise vorgenommenen Änderung des Urhebergesetzes verspricht er sich wenig. „Die Schulden wären trotzdem zu bezahlen, auch wenn der Paragraf gekippt werden sollte“, ist der Bergener überzeugt und scheut sich inzwischen nicht mehr, das Wort Insolvenz zu verwenden.

Stein des Anstoßes ist die Verschärfung von Paragraf 20b vor 14 Jahren. Damals war eine Lizenzgebühr für die Kabelweiterleitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen durch Antennengemeinschaften an ihre Mitglieder festgeschrieben worden. Von dieser Änderung profitierte die Gema. Sie hat seitdem die Möglichkeit, Forderungen von den Gemeinschaften zu erheben. (dien)