Vogtlandanzeiger ONLINE - Donnerstag, d. 15.11.2012
Falkenstein leistet Bergen Schützenhilfe
Die Stadt Falkenstein leistet dem Gemeinderat Bergen in puncto Gebietsreform Schützenhilfe - und hilft beim Klagen:

Falkenstein - Der Stadtrat hat kürzlich fraktionsübergreifend einstimmig beschlossen, beim Verwaltungsgericht Chemnitz gegen den Widerspruchsbescheid der Landesdirektion Chemnitz zu klagen.

Mit dem Verfahren wird die Rechtsanwaltskanzlei Patt aus Chemnitz beauftragt. Die Gesamtkosten für das Verfahren werden auf rund 7500 Euro geschätzt. Der finanzielle Betrag soll jeweils zur Hälfte von Falkenstein und Bergen geschultert werden.

Auch der Gemeinderat von Bergen hatte sich in jüngster Sitzung einstimmig für die Einreichung einer gerichtlichen Klage entschieden. Rückhalt für eine Eingliederung Bergens nach Falkenstein sieht Bergens Bürgermeister Volkmar Trapp (parteilos) durch das eindeutige Resultat des Bürgerentscheides vom 14. Oktober: 443 Wähler hatten für eine Eingemeindung nach Falkenstein und den Austritt aus dem Verwaltungsverband Jägerswald votiert.

219 Wähler hatten dagegen gestimmt. "Aufgrund des Bürgerentscheides in Bergen, der ja die Stimmungslage vor Ort widerspiegelt, müsste der Wählerwille von den Behörden in Dresden und Chemnitz akzeptiert und nicht über die Köpfe einer Mehrheit der Bergener Einwohner entschieden werden", fand der stellvertretende Falkensteiner Bürgermeister Klaus Mann (CDU), der die Ratssitzung in Falkenstein leitete.

Er vermutet "eine unbestimmte Dauer des gerichtlichen Verfahrens, da zunächst ein Verhandlungstermin bestimmt werden muss". Der Hickhack um die Eingemeindung Bergens nach Falkenstein gleicht mittlerweile einer unendlichen Geschichte, die sich über Jahre erstreckt und bei der das Ende nach wie vor offen ist: Bereits im Dezember 2010 hatten Stadt und Gemeinde die verwaltungsmäßige Eingliederung vereinbart und eine Urkunde unterzeichnet. Nachdem das sächsische Innenministerium kein Einvernehmen erteilt hatte, war die Vereinbarung zwischen beiden Kommunen auch durch den Vogtlandkreis nicht genehmigt worden. J.L.

2012-11-15

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