VON SYLVIA DIENEL
BERGEN/WERDA/THEUMA — Die Verbandsräte des Verwaltungsverbandes Jägerswald wollen das Abbrennen von Feuerwerk jenseits des Silvester- und Neujahrstages bei privaten Feiern eindämmen. „Das nimmt Überhand“, sagte Lothar Schwenkbier, parteiloser Bürgermeister von Theuma, zur jüngsten Verbandssitzung in Theuma und lag damit auf einer Wellenlänge mit den anderen Räten. Carmen Funke, zugleich Bürgermeisterin in Werda, kündigte als Verbandsvorsitzende an, demnächst zu überprüfen, was möglich sei und welcher Handlungsspielraum Bürgermeistern zusteht.
Begründet wird das Bestreben damit, dass Weidetiere durch die unangekündigte und eigenmächtige Knallerei erschrecken und zur Gefahr werden könnten. Vor allem möchte man nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn es Privatpersonen in den Verbandsgemeinden Theuma, Tirpersdorf, Bergen und Werda krachen lassen.
„Das muss vorab abgesprochen werden.“
Günter Ackermann Verbandsrat Bergen
„Das muss vorab abgesprochen werden“, forderte Bergens Vize-Bürgermeister Günter Ackermann (Freie Wähler). Insbesondere dann, wenn die Feiern in kommunalen Gebäuden stattfinden. Ein generelles Verbot soll es seitens des Verbandes jedoch nicht geben, so der Tenor.
Gestattet sind Feuerwerke und Böller in Deutschland nur am 31. Dezember und 1. Januar. Für derartige Vorhaben außerhalb der zweitägigen Saison muss eine Genehmigung beim Ordnungs- oder Umweltamt eingeholt werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk, das ganzjährig verkauft und abgebrannt werden darf. |