Von Sylvia Dienel
Bergen/Werda - Nach Vorberatungen in den vier Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Jägerswald ist es jetzt amtlich: Der Windkraftplan als Bestandteil des Regionalplanes für das Gebiet Südwestsachsen wird von dem Quartett nicht mitgetragen. Per Beschluss sprachen sich die Verbandsräte dafür aus, die von der Verbandsverwaltung formulierte kritische Stellungnahme an den Planungsverband Region Chemnitz weiterzuleiten. Bis Ende März haben betroffene Kommunen wie Theuma, Bergen, Werda und Tirpersdorf Gelegenheit, sich zu dem Vorentwurf zu äußern.
Hauptkritikpunkt ist die optische Darstellung. Aufgrund seiner Unschärfe sei das Kartenmaterial in Bezug auf eventuelle Windradstandorte wenig aufschlussreich, so der Tenor. „Man kann nicht erkennen, wo sich Windräder befinden und wie groß die Flächen sind“, erklärte Bauamtsleiter Karsten Steudel. „Und was passiert, wenn sie in Waldgebieten ausgewiesen werden?“ stellte er eine der wichtigsten Fragen in den Raum. Obendrein liegt das Verbandsgebiet teilweise im Naturpark Erzgebirge/Vogtland.
Steudel zufolge könnten mehrere Gebiete für Windkraft in Frage kommen. Er nannte den Harzberg und Rinnelberg auf Bergener Flur, die Hohe Reuth am Ortsrand von Tirpersdorf, die Talsperre Werda und ein Areal zwischen Werda, Grünbach und Schöneck. Das letzte Wort ist in jener Angelegenheit aber noch lange nicht gesprochen. „Zwar sieht es jetzt so aus, dass es tatsächlich Potenzialflächen gibt“, sagte Verbandschefin Carmen Reiher (CDU). Aber bei den Unterlagen handele es sich lediglich um einen allerersten Entwurf. Außerdem lege sie Wert darauf, einen Vertreter des Planungsverbandes einzuladen und um Klärung offener Fragen zu bitten, wenn der Teilplan weiter Gestalt annimmt. „Wir müssen auf jeden Fall unsere Interessen wahren“, betonte Reiher. Allerdings steht die Plan-Aussagekraft momentan auf wackeligen Füßen. Denn der Freistaat Sachsen beabsichtigt eine Gesetzesänderung, die neue Abstandsregeln zwischen Windrädern und Wohnbebauung definiert. Bisher galten durchweg 1000 Meter als bindend. Nach dem neuen Gesetz soll diese Distanz nicht unterschritten werden, wenn mindestens fünf Wohngebäude zusammenstehen. |