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54 Artikel gefunden
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21.07.2017 In der Debatte um künftige Strukturen der vier Jägerswald-Gemeinden gibt es erneut eine neue Variante
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19.06.2017 Trotz ungewisser Zukunft: Bergen feiert seinen Ursprung
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27.05.2017 DFB-Mobil macht bei Nachwuchskickern in Bergen Halt
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13.05.2017 Bergen: Rat will nun Mini-Einheitsgemeinde
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17.02.2017 Jubiläumsfest braucht noch Unterstützer
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21.01.2017 Gegendarstellung
Freie Presse - Auerbacher Zeitung - Samstag, d. 21.01.2017 |
Gegendarstellung |
In der Ausgabe der Freien Presse vom 05.01.2017 behaupten Sie in dem Beitrag unter der Überschrift „Neue Eskalation im Wege-Streit“:
Wie an jedem Dienstag habe Herr Joachim Queck am 6. Dezember Zeitungen ausgetragen und dabei ein Grundstück an der Plauenschen Straße passiert, als er dort von Werner Schaller angegriffen worden sei. „Beleidigungen gab es oft, diesmal ist er zum ersten Mal handgreiflich geworden“, sagt er. Schaller habe ihn geschubst und in den Schwitzkasten genommen, er sei gegen den Zaun geflogen und habe sich Verletzungen zugezogen.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich versuchte Herr Queck Herrn Schaller nach einem kurzen Wortwechsel mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, woraufhin Herr Schaller Herrn Queck festhielt, bis dieser sich beruhigte. Herr Schaller hat Herrn Queck nicht beleidigt, geschubst und in den Schwitzkasten genommen. Herr Queck ist nicht gegen den Zaun geflogen.
Werner Schaller (56) sieht das ganz anders: Queck sei „ausgerastet“, habe ihn geschubst und versucht, auf ihn einzuschlagen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Herr Schaller hat nicht behauptet, dass Herr Queck ihn geschubst habe. Gegenüber Herrn Appel hat Herr Schaller schriftlich mitgeteilt: „Wie schon erwähnt, Queck Senior ist ausgerastet und hat nach mir geschlagen, als ich ihn auf den Kirchsteig angesprochen habe.“
Wer vermeiden will, von Schaller „des Grundstücks verwiesen“ zu werden, müsste auf einem schmalen Streifen direkt am Rand der viel befahrenen Bundesstraße laufen.
Auch diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen. Es besteht die Möglichkeit, auf die andere Straßenseite zu wechseln. Dort ist ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden.
Laut Bergens Bürgermeister Volkmar Trapp ist es für Fußgänger „völlig uninteressant“, wer im Grundbuch steht: „Es gibt eine öffentliche Widmung, insofern darf da natürlich jeder ungehindert laufen.“
Es trifft nicht zu, dass es eine öffentliche Widmung gibt. Vielmehr gibt es einen bestandskräftigen Verwaltungsakt, welcher den betreffenden Grundstückteil des Herrn Schaller entwidmet.
Bergen, den 18.01.2017 Werner Schaller
DIE FREIE PRESSE ist laut Sächsischem Pressegesetz unabhängig vom Wahrheitsgehalt zum Abdruck der Gegendarstellung verpflichtet. Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung.
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Letzte Aktualisierung am Sonntag, den 22. Januar 2017 - 17:22 Uhr
19.01.2017 Bergener können bald schneller ins Internet
05.01.2017 Neue Eskalation im Wege-Streit
Letzte Aktualisierung am Freitag, den 29. Dezember 2017 - 12:12 Uhr |
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